Die Verordnung krankengymnastischer Therapie

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Bibliographische Detailangaben
Autor:Rulffs, W.
Erschienen in:Therapiewoche
Veröffentlicht:29 (1979), 44, S. 7509-7518, Lit.
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
ISSN:0040-5973
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU198102013100
Quelle:BISp

Abstract

Mit der Verordnung krankengymnastischer Behandlung wendet sich der Arzt an eine hochspezialisierte, geschulte Fachkraft. Es wird ein begrenzter Ueberblick darueber gegeben, was Krankengymnastik zu leisten vermag. Jeder Schematismus widerspricht der ihr eigenen Aufgabe. Krankengymnastik beinhaltet zwar das Spektrum der physikalischen Therapie, ist jedoch schwerpunktmaessig auf die Bewegungsbehandlung ausgerichtet. Neben der einfachen Uebungsbehandlung sind dabei auch weitaus kompliziertere Formen der Bewegungstherapie, beispielsweise unter besonderer Beruecksichtigung der neurophysiologischen Stoerungen, besonders bei spastischen Laehmungen, im Gebrauch. Wenn auch der Arzt diese Verfahren nicht beherrschen kann und es auch nicht braucht, so sollte erdoch das erforderliche Verstaendnis fuer eine Bewegungstherapie im weitesten Sinne aufbringen. Fuer den Krankengymnasten ist es schon eine grosse Hilfe, wenn die Verordnung die Zielsetzungen der jeweiligen Behandlungsphase erkennenlaesst. In diesem Sinne sollte auch vermehrt auf den Begriff der Zustandsdiagnose zurueckgegriffen werden, da er die Kommunikation bezueglich des therapeutischen Vorgehens zwischen Arzt und Krankengymnast beguenstigt. Verf.-Referat (gekuerzt)